Spiel‘ mit Verstand!

  • Bei uns gibt es keine gewaltverherrlichenden Spiele!
  • Bei uns herrscht striktes Alkoholverbot! Wir halten uns ausnahmslos an das Jugendschutzgesetz!
  • Alle gesetzlichen Auflagen und Richtlinien werden bei uns konsequent erfüllt und eingehalten!

Wir engagieren uns in Sachen Spielerschutz und Suchtprävention und unterstützen jeden Gast! Die Verantwortung für unseren Job nehmen wir ernst und wahr und sind in Suchtprävention und Frühintervention geschult!

Jeder kann sein eigenes Spielverhalten überprüfen und erhält hierzu unsere Unterstützung, z.B. in Form von Selbsttests, Broschüren, Kontaktdaten zu Beratungsstellen.

Hier geht’s zum Selbsttest

Infoflyer „Spiel nicht bis zur Glücksspielsucht

BZgA-Telefonberatung zur Glücksspielsucht

Telefon: 0800 13 72 700 (kostenfreie Servicenummer)

Montag – Donnerstag: 10 – 22 Uhr
Freitag – Sonntag: 10 – 18 Uhr

Die telefonische Beratung zur Glücksspielsucht und zum problematischen Glücksspielverhalten richtet sich an alle Spielenden, Angehörige und Interessierte:

  • gezielte Aufklärung über Glücksspielsucht
  • Informationen und Beratung zu bestehenden Hilfsangeboten vor Ort
  • konkrete Beratung bei persönlichen Problemen und schwierigen Lebenssituationen, die durch Glücksspielsucht oder problematisches Glücksspielverhalten entstanden sind

Spielersperre gemäß Glücksspielstaatsvertrag

Spielgäste können durch eine Spielersperre vom Spiel ausgeschlossen werden. Die Spielersperren werden in der Sperrdatei OASIS verwaltet. Sie gelten bundesweit für alle Glücksspielangebote. Eine Entsperrung kann nur auf eigenen schriftlichen Antrag durch das Regierungspräsidium Darmstadt erfolgen.

Musterantrag auf Eintragung einer Selbstsperre